Der Jahresabschluss

Am Ende jeden Geschäftsjahres

Unabhängig von der Rechtsform ist die Erstellung eines Jahresabschlusses für jeden Kaufmann eine Pflicht.

Der Jahresabschluss ist ein Maß für den Erfolg Ihres Unternehmens und die Basis für einige der wichtigsten unternehmerischen Entscheidungen. In jedem Fall gibt er einen Überblick über Gewinne und Verluste innerhalb der letzten Geschäftsperiode. Er repräsentiert Ihr Unternehmen nach außen hin und ist die Grundlage zur Steuerbemessung.


Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz und Lagebericht

Abhängig von Größe und Rechtsform Ihres Unternehmens kann der Jahresabschluss in Form und Aufwand sehr unterschiedlich sein. Für kleinere Unternehmen und Freiberufler reicht eine Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben als sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung häufig aus.
Größere Unternehmen sind zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG sind zusätzlich verpflichtet, einen Anhang und gegebenenfalls einen Lagebericht zu erstellen. Unter Unständen sind diese Gesellschaften auch verpflichtet, den Lagebericht im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.


Basis für die Erhebung von Steuern

Der Jahresabschluss ist die Grundlage zur Erhebung unterschiedlicher Steuern, darunter Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Nicht nur deshalb verlangt der Jahresabschluss nach besonderer Fachkenntnis und Sorgfalt. Fehler im Jahresabschluss können diesen vor dem Gesetz „nichtig“ machen und damit zu existenzbedrohenden Steuerlasten oder juristischen Auseinandersetzungen führen.

Deshalb bieten wir Ihnen unsere Unterstützung als Ihr Steuerberater. Gehen Sie kein unnötiges Risiko ein und legen Sie Ihren Jahresabschluss in unsere Hände.

Der Partner an Ihrer Seite: Böttcher, Hermann und Sozien – Ihr Steuerberater.